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Sachsen vereinfacht Weiterbildungsförderung

17. August 2018

Wer in Sachsen seine beruflichen Kompetenzen verbessen will, kann sich dies vom Freistaat fördern lassen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler etc. beantragen den „Weiterbildungsscheck – individuell“. Hierbei werden bis zu 80 Prozent der Kosten für eine individuell berufsbezogene Weiterbildung durch einen Zuschuss gefördert.
  2. Unternehmer bzw. Selbstständige sowie Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, etc. können für eine betrieblich notwendige Bildungsaktivität eine Förderung über den „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ beantragen. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Einführung einer Pauschalfinanzierung:

Bisher mussten Nachweise in Form von bezahlten Rechnungen an die Sächsische Aufbaubank (SAB) übermittelt werden – dies entfällt ab dem 2. August 2018. Anhand des Weiterbildungsangebots wird ein individueller Pauschalsatz festgelegt, der nach Absolvieren der Weiterbildungsmaßnahme ausgezahlt wird. Der Nachweis über bezahlte Rechnungen gegenüber der SAB entfällt somit.

Grundsätzlich gilt: Das Weiterbildungsangebot ist frei wählbar. Erst ab Weiterbildungskosten über 2.600 EUR sind drei vergleichbare Angebote einzureichen.

 

Erleichterung für KMUs:

Eine Erleichterung gibt es zudem für Kleine und Mittlere Unternehmen: Der Erfassungsaufwand beim Nachweis der erfolgreichen Umsetzung der Weiterbildung wird ab jetzt deutlich geringer.

 

Weitere Informationen zum Weiterbildungscheck gibt es hier:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank
„Weiterbildungsscheck betrieblich“
„Weiterbildungsscheck individuell“

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